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Sollten sie ihren Termin zeitlich nicht früh genug absagen(telefonisch oder Anrufbeantworter) , so kann ihnen der entstandene finanzielle Schaden (durch zeitlichen Leerlauf falls der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann) in Rechnung gestellt werden.
Es gilt als vereinbart, dass ein Schaden dadurch eintritt, dass der vereinbarte Termin nicht fristgerecht abgesagt und eingehalten wird(24 std vorher).
Hierbei wird der Behandlungspreis für die Dienstleistungen die gebucht wurden, anteilig berechnet.
Wenn diese Ausfallgebühr nicht gezahlt wird, können wir Ihnen bei uns in unserem Unternehmen leider keine Termine mehr anbieten. Wir bitten um Verständnis.